Entscheidung
Gibt es in ihrem Unternehmen noch kein Know-How zur Betrieblichen Gesundheitsförderung empfiehlt es sich als Entscheidungsgrundlage die Beratung durch externe ExpertInnen in Anspruch zu nehmen.
Entscheidungsfindung
Für den Erfolg eines BGF-Projektes ist es unerlässlich, dass die Entscheidung für das Projekt von allen betrieblichen Interessensgruppen mitgetragen wird. Es empfiehlt sich daher, diese umfassend zu informieren sowie in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen.
- ArbeitnehmerInnen bzw. ArbeitnehmerInnenvertretung
- Führungskräfte
- FunktionsträgerInnen, für Gesundheits- und Sicherheitsfragen (Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkraft, ArbeitsmedizinerIn)
Grundsatzentscheidung
Wenn gesunde Arbeit bei Ihnen im Betrieb zum Ziel werden soll und Sie ein Start-Projekt planen, sollten Sie den Grundsätzen der BGF sowie den notwendigen Projektvoraussetzungen zustimmen können.
BGF-Projektstrukturen
Ist die Grundsatzentscheidung zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden in ihrem Unternehmen gefallen, sind Vereinbarungen zu Projektstrukturen zu treffen.
- Wer übernimmt die Rolle der Projektleitung?
Die wichtigste Aufgabe des Projektleiters oder der Projektleiterin ist es, das Projekt voranzutreiben. Weitere Aufgaben sind:
- AnsprechpartnerIn für Belange rund um das Projekt
- Koordination der Steuerungsgruppensitzungen
- Organisation der Ist-Analyse und des Gesundheitszirkels
- Kontakt zu und Absprache mit BGF ExpertInnen
Die Projektleitung sollte von einer Person, der das Projekt ein Anliegen ist, freiwillig übernommen werden. Darüber hinaus gibt es spezielle Schulungen für ProjektleiterInnen von BGF-Projekten. GF-Weiterbildung
- Wer ist in der Steuerungsgruppe (STG) vertreten?
Die Steuerungsgruppe leitet das Projekt, plant und koordiniert Projektschritte. Die Steuerungsgruppe muss über die notwendige Entscheidungskompetenz über den Einsatz von zeitlichen und finanziellen Ressourcen sowie für Veränderungen an Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen verfügen. Zu den Aufgaben der STG siehe Steuerungsgruppe.
Die Mitglieder der STG variieren je nach Unternehmensgröße und -struktur. Firmenseitig besteht die STG zumindest aus Geschäftsführung und Projektleitung. Soweit vorhanden sind in der STG überdies vertreten: Belegschaftsvertretung, Führungskräfte(vertretung), ArbeitsmedizinerIn, Sicherheitsfachkraft/Sicherheitsvertrauensperson, PersonalverantwortlichEr, Gender-/FrauenbeauftragteR. Empfohlen wird die Begleitung durch eine/n BGF-Experten/in.
BGF ist nicht frei von Interessenskonflikten, um die Chance zu erhöhen den unterschiedlichen Interessensgruppen gerecht zu werden, empfiehlt es sich die Steuerungsgruppe mit den verschiedenen betrieblichen Funktionsträgern und Funktionsträgerinnen zu besetzen.