NanoCap konzentrierte sich auf Sicherheits-,
Gesundheits- und Umweltaspekte der Entwicklung und Anwendung
nanotechnologischer Prozesse und Produkte. Dabei wurde ein
Ansatz gewählt, der den gesamten Lebenszyklus von Nanomaterialien
berücksichtigte: entstehende Risiken während der
gesamten Produktionskette, aber auch bei Aktivitäten
wie Reinigung, Instandhaltung oder Entsorgung.
Seit Mitte 2007 gibt es in Österreich
verstärkte Bemühungen um Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
von Nano-Fragen, wie die folgenden Beispiele zeigen:.
Das vom BMVIT geförderte ITA-Projekt NanoTrust
soll das Wissen über potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken
der Nanotechnologien sammeln und aufarbeiten. Zusammen mit
dem Umweltbundesamt und BioNanoNet wurde eine Literatur-Datenbank
eingerichtet. NanoTrust soll einen Informations- und Diskussionsknoten
bilden und bei der Beurteilung von Sicherheitsaspekten beraten.
Auf der NanoTrust-Website sind Dossiers über verschiedene
Nano-Aspekte zu finden.
Das BMLFUW organisiert die Österreichischen Nanotechnologie-Plattform,
in der sich VertreterInnen von verschiedenen Behörden
und NGOs regelmäßig treffen, um Informationen auszutauschen
und Nano-Aspekte zu diskutieren. Derzeit wird ein österreichischer
Nano-Aktionsplan erstellt. In vier Arbeitsgruppen,
Umwelt, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit (inkl. ArbeitnehmerInnen-
und KonsumentInnenschutz) wurde von November 2008 bis Juni
2009 ein Entwurf erarbeitet, der nach seiner redaktionellen
Überarbeitung Anfang November 2009 zur öffentlichen
Stellungnahme ins Internet gestellt wird. Bis Ende 2009 soll
die Unterschrift durch den Ministerrat erfolgen.
Die Initiative Risiko:dialog
von Radio Österreich 1 und Umweltbundesamt will den offenen
Dialog über Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf
Umwelt, Technologie, Wirtschaft und Gesundheit fördern.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2007 wurde das Thema
Nanotechnologie aufgegriffen.
Die Nano-Aktivitäten in Österreich werden zur Zeit
bei der Ausarbeitung des Nano-Aktionsplans recherchiert und
zusammengestellt.
Gewerkschaften fordern die Anwendung des
Vorsorgeprinzip als Voraussetzung für eine verantwortungsvolle
Entwicklung von Nanotechnologien. Im Positionspapier
zu Nanotechnologien und Nanomaterialien, das vom Europäischen
Gewerkschaftsbund (EGB) Ende Juni 2008 veröffentlicht
wurde (Pressekonferenz),
spielt daher das Vorsorgeprinzip eine zentrale Rolle.
Über seine grundlegende Bedeutung waren sich auch bei
der NanoCap-Konferenz am 2.April 2009 im Europäischen
Parlament EGB
und beteiligte Gewerkschaften einig. Joël Decaillon vom
EGB bekräftigte in seinem Referat die Priorität
von Sicherheit und Gesundheit. Tony Musu vom European Trade
Union Institute beschreibt in einem Interview die gewerkschaftliche
Einschätzung der Nano-Thematik. Weitere internationale
und österreichische gewerkschaftliche Aktivitäten
sind am Ende des Abschnitts "Arbeitsschutz" im Bereich
"Betriebliche Praxis" angeführt.
Tagungsbericht, Positionspapiere anderer Stakeholder und Vortragsfolien
sind unter Final
Conference auf der internationalen NanoCap-Website zu
finden.
Im September 2008 verabschiedete das Intergovernmental
Forum on Chemical Safety ihr ebenfalls am Vorsorgeprinzip
orientiertes Dakar
Statement on Manufactured Nanomaterials. Das IFCS drückte
seine Besorgnis aus, dass sich die Kluft zwischen entwickelten
und Entwicklungsländern bei ungleichen Zugangsmöglichkeiten
zu Nanotechnologien verschärfen könnte.
Nano-Strategien
In einer Reihe von Studien, die auf die
Entwicklung und Umsetzung von Nano-Strategien ausgerichtet
sind, werden jene (derzeit fehlenden) Grundlagen und Daten
bestimmt, die für eine Risikobewertung notwendig sind.
Einen umfassenden Ansatz zur Erforschung
möglicher Risiken von Nanotechnologien zeigte Andrew
D. Maynard in Nanotechnology:
A Research Strategy for Adressing Risks (Project on Emerging
Nanotechnologies, Juli 2006).
Er formulierte Herausforderungen für eine aktive Forschung,
die einen sicheren Umgang mit Nanotechnologien ermöglicht
(Safe handling of nanotechnology; Nature 444, 267-269,
12 Nov 2006: Artikel,
Präsentation).
Für synthetische Nanomaterialien sind dies unter anderem
die Entwicklung von Messinstrumenten für Luft und Wasser,
von Methoden zur Toxizitätsbeurteilung, von Modellen
zur Vorhersage potenzieller Gesundheits- und Umweltwirkungen,
sowie von Systemen zur Wirkungsbeurteilung über den gesamten
Lebenszyklus.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA), das Umweltbundesamt (UBA) und das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichten
im Dezember 2007 die endgültige deutsche
Forschungsstrategie "Nanotechnologie: Gesundheits-
und Umweltrisiken von Nanopartikeln".
Beispiele für dort formulierte Forschungsanliegen: Partikelmessung,
Erhebung von Informationen zur Exposition sowie zu toxikologischen
und ökotoxikologischen Wirkungen, Test- und Bewertungsstrategie,
Bewertung besonders relevanter Stoffe und Risikokommunikation.
Der Schwerpunkt liegt auf Gesundheits- und Umweltrisiken von
unlöslichen Nanopartikeln. Aufgrund einer entsprechenden
Kritik wurde anerkannt, dass es sich dabei um eine internationale
Strategie handeln sollte, zu der Deutschland bestimmte Elemente
beiträgt, die nicht von anderen Staaten abgedeckt werden.
Ein Bericht mit Empfehlungen der deutschen Nano-Kommission
zum verantwortlichen Umgang mit Nanotechnologien wurde im
November 2008 als Zwischenbilanz
des NanoDialogs publiziert.
Die schweizerischen Bundesämter für
Umwelt und Gesundheit haben im April 2008 den Aktionsplan
Synthetische Nanomaterialien veröffentlicht. Verschiedene
Handlungsfelder werden abgedeckt: Die Maßnahmen beziehen
sich auf den Forschungs- und Regelungsbedarf, Stakeholder-Kommunikation
und öffentlichen Dialog.
Eine US
Forschungsstrategie wurde durch die National Nanotechnology
Initiative im Februar 2008 präsentiert.
J. Clarence Davies vom Project on Emerging Nanotechnologies
veröffentlichte im März 2008 politische
Handlungserfordernisse in den USA.
Die OECD
hat eine Working Party on Nanotechnology mit sechs Projekten
eingerichtet.
In zwei Workshops
setzte sich ICON, der International Council on Nanotechnology,
mit dem Forschungsbedarf für Umwelt und Gesundheit auseinander
und diskutierte die mögliche Vorhersage von Wechselwirkungen
zwischen synthetischen Nanomaterialien und biologischen Systemen.
Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung
der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
erstellte eine Studie Nanotechnologie-Begleitmassnahmen:
Stand und Implikationen für Österreich
(ITA-Projektbericht Nr. e17-1, Juni 2006). Für
den Umgang mit der Problematik potentieller Risiken
und gesellschaftlicher Aspekte der Nanotechnologie wurde
unter anderem empfohlen:
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Systematische Auswertung der internationale Datenlage
in Bezug auf Risiken und Anwendung der Erkenntnisse zur
Risikoabschätzung in Österreich: Erhebung der
in Österreich hergestellten und importierten nanostrukturierten
Materialien etc.; Ableitung eines Risikoprofils für
Österreich |
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Zweckwidmung eines Teiles der Nano-Sondermittel für
Risikoforschung und für Kooperations- und Begleitmaßnahmen
im Umfang von mindestens 5 % (Richtwert) der Sondermittel
des Rats für Forschung und Technologieentwicklung |
Nano-Regelung
Nano-Regelung sieht sich der grundsätzlichen
Schwierigkeit gegenüber, dass einheitliche Definitionen
für Nanotechnologien und Nanomaterialien bis vor Kurzem
fehlten, wie ein NanoTrust-Dossier
beschreibt.
Das Expertengremium der Europäischen Kommission SCENIHR
entwickelte einige Definitionen, die für die Risikobewertung
und die Erforschung gesundheitlicher Wirkungen geeignet sein
sollen.
Das Britische
Normeninstitut BSI erstellte neun Dokumente über
Terminologie, Sicherheits- und Gesundheitsaspekte sowie Produktkennzeichnung.
Im Herbst 2008 veröffentlichte ISO,
International Organization for Standardization, seine Norm
ISO/TS 27687:2008, Terminologie und Definitionen für
Nanomaterialien.
Am Beispiel von Fullerenen zeigten Franco
et al., dass die vier relevanten Regelungsbereiche Arbeits-
und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, REACH sowie Entsorgung
den Nanobereich nicht bzw. nur unzureichend erfassen (Reg.
Tox. Pharm. 48, 171-183, 2007).
Bisher gibt es weder in der EG noch in Österreich Regelungen,
die speziell auf Nanotechnologien bzw. die besonderen Eigenschaften
von Nanomaterialien zielen. Derzeit besitzt nur Taiwan ein
Zertifizierungssystem bzw. eine Kennzeichnung für Nanopartikel
in Konsumprodukten.
Regulierungsfragen werden seit Langem
in vielen Ländern intensiv diskutiert, siehe z. B. die
Nano
Regulation Database der Schweizer Innovationsgesellschaft.
Ein Überblick über frühe entsprechende Aktivitäten
bis 2005 findet sich in Teil 7 The
need for and rise of new Legislation and Regulation caused
by the emergence of Nanotechnology des 4th Nanoforum Report
(2.Aufl., Oktober 2005). In Wien veranstaltete das ITA im
September 2008 eine Tagung
zum Thema Regulierung. Im August 2009 veröffentlichte
das EEB (European Environmental Bureau) A
critical Review of Governance Issues in Europe and Elswhere.
FramingNano
veröffentlichte im Jänner 2009 einen ersten Bericht
zum Thema "Nano Risk Governance". Darin findet sich
auch eine umfassende Übersicht zu weltweit bestehenden
Regulierungsansätzen und initiativen: Frankreich, Deutschland,
die Schweiz, die Niederlande, Grossbritannien und einige Skandinavische
Staaten sind dabei in Europa am aktivsten. Im Gegensatz zu
den USA und einigen anderen Ländern wird in Europa die
öffentliche Beteiligung als breiteres Konzept einer demokratischen
Legitimierung verstanden.
Laut FramingNano stimmen die Stakeholder in den Problemen
und Prioritäten der Nanoregulierung überein: Derzeit
werden "freie" Nanomaterialien als größte
potenzielle Risikoquelle gesehen; zumindest für einige
spezifische Nanomaterialien müssen dringend Datendefizite
verringert, sowie neue Ansätze und Methoden der Risikobeurteilung
entwickelt werden; eine internationale Vorgehensweise des
Managements von Nanorisiken mit besonderer Berücksichtigung
von harmonisierten Normen und Leitfäden ist notwendig.In
Bezug auf die Regelung von Nanomaterialien gibt es dagegen
viele verschiedene Positionen: Das Spektrum der Einschätzung
der bestehenden Rechtslage reicht von "völlig ausreichend"
bis "gar nicht genügend".
Die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse
und das deutsche Öko-Institut veröffentlichten im
Dezember 2006 das Rechtsgutachten
Nano-Technologien (ReNaTe). Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme
der bestehenden nationalen und europäischen Regelungen
samt REACH, Regelungslücken und mögliche Regulierungsansätze,
sowie Empfehlungen zum weiteren regulatorischen Vorgehen.
Mitte Juni hat nun die Europäische
Kommission die Ergebnisse
der Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens
und der Ermittlung des regulatorischen Änderungsbedarfs
bezüglich Nanomaterialien veröffentlicht: Als Priorität
wird eine bessere Umsetzung der bestehenden Bestimmungen gesehen.
Dafür notwendige Dokumente sollen auf ihre Anwendbarkeit
und Eignung in Bezug auf Nanomaterialien hin geprüft
werden.
Das Europäische Parlament veröffentlichte im Jänner
2009 einen Draft
Report über Regelungsaspekte von Nanomaterialien:
Im Gegensatz zur Kommission wird unter anderem eine Überarbeitung
aller relevanten Regelungen bis Ende 2009 gefordert, um das
REACH-Prinzip "Keine Daten - kein Markt" für
Nano-Konsumprodukte und für Produkte, aus denen Nanomaterialien
in die Umwelt freigesetzt werden können, voll umzusetzen.
Das deutsche Projekt "Modelle regulatorischer
Einbettung von Innovationsprozessen am Beispiel der Nanotechnologie"
schlägt ausgehend von der Untersuchung bestehender Regelungen
und Institutionen ein regulatorisch-institutionelles Modell
für einen integrativen und flexiblen Umgang mit der Spezifik
und Mehrdimensionalität nanotechnologischer Risiken vor.
Der Endbericht
des Projekts "Observieren - Sondieren - Regulieren"
wurde im März 2008 veröffentlicht.
Eine interessante Entwicklung ist in
den Niederlanden zu beobachten. In einem Bericht an die zuständigen
Ministerien empfahl der Social Economic Council (Sociaal-Economische
Raad, SER) die Einführung präventiver Maßnahmen
für Nanomaterialien, weil chemische Arbeitsstoffe mit
ungewissen oder unbekannten Gefahren als gefährliche
bzw. sehr gefährliche Substanzen behandelt werden sollten.
Eine englische Fassung wurde im März 2009 publiziert:
Advisory Report Nanoparticles
in the Workplace. Health and Safety Precautions.
Die dadurch ausgelöste Diskussion im holländischen
Parlament führte zu drei mehrheitlich angenommenen Anträgen
über verpflichtende Nano-Information, Nano-Referenzwerte
und die Beschleunigung von Nano-Risikoforschung. Das Parlament
in Den Haag muss nun diese drei Anträge im Detail ausarbeiten.
Mengenschwellen und methodische Defizite
bei der Risikobeschreibung behindern das Wirksamwerden der
neuen EG-Chemikalienregelung REACH bei Nanomaterialien. Die
Gewerkschaften fordern daher in ihrem Nano-Positionspapier
die Registrierung aller Nanomaterialien unabhängig von
ihrer Produktionsmenge und mit anderen Schwellenwerten und/oder
Kenngrößen, sowie die zwingende Erstellung eines
Stoffsicherheitsberichts für alle unter REACH registrierten
Stoffe bei nanoskaliger Verwendung.
Die Europäische Agentur für
chemische Stoffe kann erforderlichenfalls unabhängig
von den REACH-Vorgaben jede notwendige Information über
einen bestimmten Stoff anfordern. Die EG-Kommission will die
Umsetzung von REACH in Bezug auf Nanomaterialien genauestens
überwachen und schließt nicht aus, dass eine diesbezügliche
Änderung derzeitiger Bestimmungen notwendig werden könnte,
z.B. der Mengenkriterien und der Informationsanforderungen.
Dokument CA/59/2008
der REACH CA vom Dezember 2008 zeigt den aktuellen Stand der
Diskussion.
Eine nanospezifische Konkretisierung von
REACH ist aber kurzfristig nicht absehbar. Daher werden vielfach
Übergangslösungen zur Stoffbewertung von Nanomaterialien
verlangt. Dies betrifft beispielsweise eine geeignete Produktkennzeichnung
oder besondere Mitteilungspflichten der produzierenden und
weiterverarbeitenden Unternehmen über Stoffeigenschaften
und Anwendungsfelder von nanoskaligen Stoffen an nationale
Behörden.
Die bisher, wenn überhaupt, vorhandenen
Sicherheitsdatenblätter zu Nanomaterialien sind bisher
zumeist unvollständig und daher (noch) nicht als Informationsquelle
zur Risikobeurteilung und Risikokontrolle geeignet. In Deutschland
wurde Anfang 2008 ein VCI-Leitfaden
für die Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette
mittels Sicherheitsdatenblättern veröffentlicht.
Der Leitfaden wurde in einem Workshop
im März 2008 unter Erarbeitung von Ergänzungsvorschlägen
diskutiert.
Der Schweizer
Aktionsplan fordert die für den sicheren Umgang mit
Nanomaterialien nötigen Informationen im Sicherheitsdatenblatt.
Er schlägt auch ein Sicherheitsraster für Produkte
und Anwendungen mit synthetischen Nanomaterialien vor, das
auf einer Selbstkontrolle von Industrie und Gewerbe beruht.
Freiwillige Nano-Verhaltensregeln
Der im Februar 2008 von der Europäischen
Kommission empfohlene Verhaltenskodex
für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der
Nanowissenschaften und Nanotechnologien fordert von der Forschung,
einem Vorsorgeprinzip zu folgen sowie potenzielle Folgen ihrer
Ergebnisse für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit vorherzusehen
und angemessene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Prinzipiell
stellt er eine gute Basis für industrielle und gewerbliche
Kodexe dar. Er besitzt jedoch nur freiwilligen Charakter,
ist begrenzt auf eine Empfehlung für die EG-Staaten,
und gibt keine Handlungsgrundlage im Falle der Nichteinhaltung.
Bei allen freiwilligen Aktivitäten
dieser Art fehlen Sanktionen und es ist unklar, wer die Umsetzung
kontrolliert und wie dies geschehen soll.
Die 4.Internationale
Konferenz "Nano-Regulation" der Schweizer Innovationsgesellschaft
befasste sich im September 2008 mit freiwilligen Maßnahmen
bzw. Selbstregulierung.
CEFIC (European Chemical Industry Council)
veröffentlichte Anfang 2009 eine Position
und eine Strategie
zu Nanomaterialien und Nanotechnologie. Eine Reihe von Unternehmen
besitzt nano-bezogene Codes of Conduct: Beispiele dafür
sind der Verhaltenskodex
von BASF oder der Bayer Code
of Good Practice.
DuPont Chemical Company und US Environmental
Defense entwickelten Anfang 2007 das Nano
Risk Framework als freiwilligen Prozess der Risikobewertung
von Nanomaterialien. Die IUL und andere nationale und internationale
Gewerkschaften, sowie Umwelt-NGOs lehnten dies in einer gemeinsamen
öffentlichen Stellungnahme ab, wie generell alle
selbstregulierenden Ansätze der Risikoabschätzung.
Der deutsche VCI hat im März 2008
einen Leitfaden
für die verantwortungsvolle Herstellung und Verwendung
von Nanomaterialien veröffentlicht.
Ein Verhaltenskodex für Unternehmen
mit Nanotechnologien (Responsible Nanocode) wird derzeit entwickelt:
Im Mai 2008 wurden als Grundlage Sieben
Prinzipien formuliert und eine Information
publiziert. Ausgehend von den angeführten Beispielen
Guter Praxis wird ein detaillierterer Benchmarking-Rahmen
erarbeitet. Der offizielle Start des Nanocodes war allerdings
bereits für den Herbst angekündigt.
Die IG Detailhandel Schweiz hat in Kooperation
mit der Innovation Society den weltweit ersten Verhaltenskodex
für Nano-Konsumprodukte im Februar 2008 eingeführt
und auch Erläuterungen
dazu veröffentlicht.
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