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Info für ExpertInnen

Regelungen / Strategien
aktualisiert: 19.10.2009
Arbeit
Ethik
Regelung / Strategien

NanoCap konzentrierte sich auf Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltaspekte der Entwicklung und Anwendung nanotechnologischer Prozesse und Produkte. Dabei wurde ein Ansatz gewählt, der den gesamten Lebenszyklus von Nanomaterialien berücksichtigte: entstehende Risiken während der gesamten Produktionskette, aber auch bei Aktivitäten wie Reinigung, Instandhaltung oder Entsorgung.

Seit Mitte 2007 gibt es in Österreich verstärkte Bemühungen um Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Nano-Fragen, wie die folgenden Beispiele zeigen:.
Das vom BMVIT geförderte ITA-Projekt NanoTrust soll das Wissen über potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken der Nanotechnologien sammeln und aufarbeiten. Zusammen mit dem Umweltbundesamt und BioNanoNet wurde eine Literatur-Datenbank eingerichtet. NanoTrust soll einen Informations- und Diskussionsknoten bilden und bei der Beurteilung von Sicherheitsaspekten beraten. Auf der NanoTrust-Website sind Dossiers über verschiedene Nano-Aspekte zu finden.
Das BMLFUW organisiert die Österreichischen Nanotechnologie-Plattform, in der sich VertreterInnen von verschiedenen Behörden und NGOs regelmäßig treffen, um Informationen auszutauschen und Nano-Aspekte zu diskutieren. Derzeit wird ein österreichischer Nano-Aktionsplan erstellt. In vier Arbeitsgruppen, Umwelt, Forschung, Wirtschaft und Gesundheit (inkl. ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutz) wurde von November 2008 bis Juni 2009 ein Entwurf erarbeitet, der nach seiner redaktionellen Überarbeitung Anfang November 2009 zur öffentlichen Stellungnahme ins Internet gestellt wird. Bis Ende 2009 soll die Unterschrift durch den Ministerrat erfolgen.
Die Initiative Risiko:dialog von Radio Österreich 1 und Umweltbundesamt will den offenen Dialog über Risiken mit potenziellen Auswirkungen auf Umwelt, Technologie, Wirtschaft und Gesundheit fördern. In der zweiten Hälfte des Jahres 2007 wurde das Thema Nanotechnologie aufgegriffen.
Die Nano-Aktivitäten in Österreich werden zur Zeit bei der Ausarbeitung des Nano-Aktionsplans recherchiert und zusammengestellt.

Gewerkschaften fordern die Anwendung des Vorsorgeprinzip als Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Entwicklung von Nanotechnologien. Im Positionspapier zu Nanotechnologien und Nanomaterialien, das vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) Ende Juni 2008 veröffentlicht wurde (Pressekonferenz), spielt daher das Vorsorgeprinzip eine zentrale Rolle.
Über seine grundlegende Bedeutung waren sich auch bei der NanoCap-Konferenz am 2.April 2009 im Europäischen Parlament EGB und beteiligte Gewerkschaften einig. Joël Decaillon vom EGB bekräftigte in seinem Referat die Priorität von Sicherheit und Gesundheit. Tony Musu vom European Trade Union Institute beschreibt in einem Interview die gewerkschaftliche Einschätzung der Nano-Thematik. Weitere internationale und österreichische gewerkschaftliche Aktivitäten sind am Ende des Abschnitts "Arbeitsschutz" im Bereich "Betriebliche Praxis" angeführt.
Tagungsbericht, Positionspapiere anderer Stakeholder und Vortragsfolien sind unter Final Conference auf der internationalen NanoCap-Website zu finden.

Im September 2008 verabschiedete das Intergovernmental Forum on Chemical Safety ihr ebenfalls am Vorsorgeprinzip orientiertes Dakar Statement on Manufactured Nanomaterials. Das IFCS drückte seine Besorgnis aus, dass sich die Kluft zwischen entwickelten und Entwicklungsländern bei ungleichen Zugangsmöglichkeiten zu Nanotechnologien verschärfen könnte.

 

Nano-Strategien

In einer Reihe von Studien, die auf die Entwicklung und Umsetzung von Nano-Strategien ausgerichtet sind, werden jene (derzeit fehlenden) Grundlagen und Daten bestimmt, die für eine Risikobewertung notwendig sind.

Einen umfassenden Ansatz zur Erforschung möglicher Risiken von Nanotechnologien zeigte Andrew D. Maynard in Nanotechnology: A Research Strategy for Adressing Risks (Project on Emerging Nanotechnologies, Juli 2006).
Er formulierte Herausforderungen für eine aktive Forschung, die einen sicheren Umgang mit Nanotechnologien ermöglicht (Safe handling of nanotechnology; Nature 444, 267-269, 12 Nov 2006: Artikel, Präsentation). Für synthetische Nanomaterialien sind dies unter anderem die Entwicklung von Messinstrumenten für Luft und Wasser, von Methoden zur Toxizitätsbeurteilung, von Modellen zur Vorhersage potenzieller Gesundheits- und Umweltwirkungen, sowie von Systemen zur Wirkungsbeurteilung über den gesamten Lebenszyklus.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichten im Dezember 2007 die endgültige deutsche Forschungsstrategie "Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanopartikeln".
Beispiele für dort formulierte Forschungsanliegen: Partikelmessung, Erhebung von Informationen zur Exposition sowie zu toxikologischen und ökotoxikologischen Wirkungen, Test- und Bewertungsstrategie, Bewertung besonders relevanter Stoffe und Risikokommunikation. Der Schwerpunkt liegt auf Gesundheits- und Umweltrisiken von unlöslichen Nanopartikeln. Aufgrund einer entsprechenden Kritik wurde anerkannt, dass es sich dabei um eine internationale Strategie handeln sollte, zu der Deutschland bestimmte Elemente beiträgt, die nicht von anderen Staaten abgedeckt werden.
Ein Bericht mit Empfehlungen der deutschen Nano-Kommission zum verantwortlichen Umgang mit Nanotechnologien wurde im November 2008 als Zwischenbilanz des NanoDialogs publiziert.

Die schweizerischen Bundesämter für Umwelt und Gesundheit haben im April 2008 den Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien veröffentlicht. Verschiedene Handlungsfelder werden abgedeckt: Die Maßnahmen beziehen sich auf den Forschungs- und Regelungsbedarf, Stakeholder-Kommunikation und öffentlichen Dialog.

Eine US Forschungsstrategie wurde durch die National Nanotechnology Initiative im Februar 2008 präsentiert.
J. Clarence Davies vom Project on Emerging Nanotechnologies veröffentlichte im März 2008 politische Handlungserfordernisse in den USA.

Die OECD hat eine Working Party on Nanotechnology mit sechs Projekten eingerichtet.

In zwei Workshops setzte sich ICON, der International Council on Nanotechnology, mit dem Forschungsbedarf für Umwelt und Gesundheit auseinander und diskutierte die mögliche Vorhersage von Wechselwirkungen zwischen synthetischen Nanomaterialien und biologischen Systemen.

Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erstellte eine Studie Nanotechnologie-Begleitmassnahmen: Stand und Implikationen für Österreich (ITA-Projektbericht Nr. e17-1, Juni 2006). Für den Umgang mit der Problematik potentieller Risiken und gesellschaftlicher Aspekte der Nanotechnologie wurde unter anderem empfohlen:
Systematische Auswertung der internationale Datenlage in Bezug auf Risiken und Anwendung der Erkenntnisse zur Risikoabschätzung in Österreich: Erhebung der in Österreich hergestellten und importierten nanostrukturierten Materialien etc.; Ableitung eines Risikoprofils für Österreich
Zweckwidmung eines Teiles der Nano-Sondermittel für Risikoforschung und für Kooperations- und Begleitmaßnahmen im Umfang von mindestens 5 % (Richtwert) der Sondermittel des Rats für Forschung und Technologieentwicklung

 

Nano-Regelung

Nano-Regelung sieht sich der grundsätzlichen Schwierigkeit gegenüber, dass einheitliche Definitionen für Nanotechnologien und Nanomaterialien bis vor Kurzem fehlten, wie ein NanoTrust-Dossier beschreibt.
Das Expertengremium der Europäischen Kommission SCENIHR entwickelte einige Definitionen, die für die Risikobewertung und die Erforschung gesundheitlicher Wirkungen geeignet sein sollen.
Das Britische Normeninstitut BSI erstellte neun Dokumente über Terminologie, Sicherheits- und Gesundheitsaspekte sowie Produktkennzeichnung.
Im Herbst 2008 veröffentlichte ISO, International Organization for Standardization, seine Norm ISO/TS 27687:2008, Terminologie und Definitionen für Nanomaterialien.

Am Beispiel von Fullerenen zeigten Franco et al., dass die vier relevanten Regelungsbereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, REACH sowie Entsorgung den Nanobereich nicht bzw. nur unzureichend erfassen (Reg. Tox. Pharm. 48, 171-183, 2007).
Bisher gibt es weder in der EG noch in Österreich Regelungen, die speziell auf Nanotechnologien bzw. die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien zielen. Derzeit besitzt nur Taiwan ein Zertifizierungssystem bzw. eine Kennzeichnung für Nanopartikel in Konsumprodukten.

Regulierungsfragen werden seit Langem in vielen Ländern intensiv diskutiert, siehe z. B. die Nano Regulation Database der Schweizer Innovationsgesellschaft. Ein Überblick über frühe entsprechende Aktivitäten bis 2005 findet sich in Teil 7 The need for and rise of new Legislation and Regulation caused by the emergence of Nanotechnology des 4th Nanoforum Report (2.Aufl., Oktober 2005). In Wien veranstaltete das ITA im September 2008 eine Tagung zum Thema Regulierung. Im August 2009 veröffentlichte das EEB (European Environmental Bureau) A critical Review of Governance Issues in Europe and Elswhere.

FramingNano veröffentlichte im Jänner 2009 einen ersten Bericht zum Thema "Nano Risk Governance". Darin findet sich auch eine umfassende Übersicht zu weltweit bestehenden Regulierungsansätzen und initiativen: Frankreich, Deutschland, die Schweiz, die Niederlande, Grossbritannien und einige Skandinavische Staaten sind dabei in Europa am aktivsten. Im Gegensatz zu den USA und einigen anderen Ländern wird in Europa die öffentliche Beteiligung als breiteres Konzept einer demokratischen Legitimierung verstanden.
Laut FramingNano stimmen die Stakeholder in den Problemen und Prioritäten der Nanoregulierung überein: Derzeit werden "freie" Nanomaterialien als größte potenzielle Risikoquelle gesehen; zumindest für einige spezifische Nanomaterialien müssen dringend Datendefizite verringert, sowie neue Ansätze und Methoden der Risikobeurteilung entwickelt werden; eine internationale Vorgehensweise des Managements von Nanorisiken mit besonderer Berücksichtigung von harmonisierten Normen und Leitfäden ist notwendig.In Bezug auf die Regelung von Nanomaterialien gibt es dagegen viele verschiedene Positionen: Das Spektrum der Einschätzung der bestehenden Rechtslage reicht von "völlig ausreichend" bis "gar nicht genügend".

Die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse und das deutsche Öko-Institut veröffentlichten im Dezember 2006 das Rechtsgutachten Nano-Technologien (ReNaTe). Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme der bestehenden nationalen und europäischen Regelungen samt REACH, Regelungslücken und mögliche Regulierungsansätze, sowie Empfehlungen zum weiteren regulatorischen Vorgehen.

Mitte Juni hat nun die Europäische Kommission die Ergebnisse der Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens und der Ermittlung des regulatorischen Änderungsbedarfs bezüglich Nanomaterialien veröffentlicht: Als Priorität wird eine bessere Umsetzung der bestehenden Bestimmungen gesehen. Dafür notwendige Dokumente sollen auf ihre Anwendbarkeit und Eignung in Bezug auf Nanomaterialien hin geprüft werden.
Das Europäische Parlament veröffentlichte im Jänner 2009 einen Draft Report über Regelungsaspekte von Nanomaterialien: Im Gegensatz zur Kommission wird unter anderem eine Überarbeitung aller relevanten Regelungen bis Ende 2009 gefordert, um das REACH-Prinzip "Keine Daten - kein Markt" für Nano-Konsumprodukte und für Produkte, aus denen Nanomaterialien in die Umwelt freigesetzt werden können, voll umzusetzen.

Das deutsche Projekt "Modelle regulatorischer Einbettung von Innovationsprozessen am Beispiel der Nanotechnologie" schlägt ausgehend von der Untersuchung bestehender Regelungen und Institutionen ein regulatorisch-institutionelles Modell für einen integrativen und flexiblen Umgang mit der Spezifik und Mehrdimensionalität nanotechnologischer Risiken vor. Der Endbericht des Projekts "Observieren - Sondieren - Regulieren" wurde im März 2008 veröffentlicht.

Eine interessante Entwicklung ist in den Niederlanden zu beobachten. In einem Bericht an die zuständigen Ministerien empfahl der Social Economic Council (Sociaal-Economische Raad, SER) die Einführung präventiver Maßnahmen für Nanomaterialien, weil chemische Arbeitsstoffe mit ungewissen oder unbekannten Gefahren als gefährliche bzw. sehr gefährliche Substanzen behandelt werden sollten. Eine englische Fassung wurde im März 2009 publiziert: Advisory Report Nanoparticles in the Workplace. Health and Safety Precautions.
Die dadurch ausgelöste Diskussion im holländischen Parlament führte zu drei mehrheitlich angenommenen Anträgen über verpflichtende Nano-Information, Nano-Referenzwerte und die Beschleunigung von Nano-Risikoforschung. Das Parlament in Den Haag muss nun diese drei Anträge im Detail ausarbeiten.

 

Mengenschwellen und methodische Defizite bei der Risikobeschreibung behindern das Wirksamwerden der neuen EG-Chemikalienregelung REACH bei Nanomaterialien. Die Gewerkschaften fordern daher in ihrem Nano-Positionspapier die Registrierung aller Nanomaterialien unabhängig von ihrer Produktionsmenge und mit anderen Schwellenwerten und/oder Kenngrößen, sowie die zwingende Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts für alle unter REACH registrierten Stoffe bei nanoskaliger Verwendung.

Die Europäische Agentur für chemische Stoffe kann erforderlichenfalls unabhängig von den REACH-Vorgaben jede notwendige Information über einen bestimmten Stoff anfordern. Die EG-Kommission will die Umsetzung von REACH in Bezug auf Nanomaterialien genauestens überwachen und schließt nicht aus, dass eine diesbezügliche Änderung derzeitiger Bestimmungen notwendig werden könnte, z.B. der Mengenkriterien und der Informationsanforderungen. Dokument CA/59/2008 der REACH CA vom Dezember 2008 zeigt den aktuellen Stand der Diskussion.

Eine nanospezifische Konkretisierung von REACH ist aber kurzfristig nicht absehbar. Daher werden vielfach Übergangslösungen zur Stoffbewertung von Nanomaterialien verlangt. Dies betrifft beispielsweise eine geeignete Produktkennzeichnung oder besondere Mitteilungspflichten der produzierenden und weiterverarbeitenden Unternehmen über Stoffeigenschaften und Anwendungsfelder von nanoskaligen Stoffen an nationale Behörden.

Die bisher, wenn überhaupt, vorhandenen Sicherheitsdatenblätter zu Nanomaterialien sind bisher zumeist unvollständig und daher (noch) nicht als Informationsquelle zur Risikobeurteilung und Risikokontrolle geeignet. In Deutschland wurde Anfang 2008 ein VCI-Leitfaden für die Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette mittels Sicherheitsdatenblättern veröffentlicht. Der Leitfaden wurde in einem Workshop im März 2008 unter Erarbeitung von Ergänzungsvorschlägen diskutiert.

Der Schweizer Aktionsplan fordert die für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien nötigen Informationen im Sicherheitsdatenblatt. Er schlägt auch ein Sicherheitsraster für Produkte und Anwendungen mit synthetischen Nanomaterialien vor, das auf einer Selbstkontrolle von Industrie und Gewerbe beruht.

 

Freiwillige Nano-Verhaltensregeln

Der im Februar 2008 von der Europäischen Kommission empfohlene Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und Nanotechnologien fordert von der Forschung, einem Vorsorgeprinzip zu folgen sowie potenzielle Folgen ihrer Ergebnisse für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit vorherzusehen und angemessene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Prinzipiell stellt er eine gute Basis für industrielle und gewerbliche Kodexe dar. Er besitzt jedoch nur freiwilligen Charakter, ist begrenzt auf eine Empfehlung für die EG-Staaten, und gibt keine Handlungsgrundlage im Falle der Nichteinhaltung.

Bei allen freiwilligen Aktivitäten dieser Art fehlen Sanktionen und es ist unklar, wer die Umsetzung kontrolliert und wie dies geschehen soll.
Die 4.Internationale Konferenz "Nano-Regulation" der Schweizer Innovationsgesellschaft befasste sich im September 2008 mit freiwilligen Maßnahmen bzw. Selbstregulierung.

CEFIC (European Chemical Industry Council) veröffentlichte Anfang 2009 eine Position und eine Strategie zu Nanomaterialien und Nanotechnologie. Eine Reihe von Unternehmen besitzt nano-bezogene Codes of Conduct: Beispiele dafür sind der Verhaltenskodex von BASF oder der Bayer Code of Good Practice.

DuPont Chemical Company und US Environmental Defense entwickelten Anfang 2007 das Nano Risk Framework als freiwilligen Prozess der Risikobewertung von Nanomaterialien. Die IUL und andere nationale und internationale Gewerkschaften, sowie Umwelt-NGOs lehnten dies in einer gemeinsamen öffentlichen Stellungnahme ab, wie generell alle selbstregulierenden Ansätze der Risikoabschätzung.

Der deutsche VCI hat im März 2008 einen Leitfaden für die verantwortungsvolle Herstellung und Verwendung von Nanomaterialien veröffentlicht.

Ein Verhaltenskodex für Unternehmen mit Nanotechnologien (Responsible Nanocode) wird derzeit entwickelt: Im Mai 2008 wurden als Grundlage Sieben Prinzipien formuliert und eine Information publiziert. Ausgehend von den angeführten Beispielen Guter Praxis wird ein detaillierterer Benchmarking-Rahmen erarbeitet. Der offizielle Start des Nanocodes war allerdings bereits für den Herbst angekündigt.

Die IG Detailhandel Schweiz hat in Kooperation mit der Innovation Society den weltweit ersten Verhaltenskodex für Nano-Konsumprodukte im Februar 2008 eingeführt und auch Erläuterungen dazu veröffentlicht.

 


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