ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Es beschreibt für ALLE Unternehmen, die "unselbständige" MitarbeiterInnen (d.h. Angestellte und/oder ArbeiterInnen) beschäftigen, wie die betriebliche Gesundheitsarbeit generell ausgestaltet sein muss. Dazu gehören auch Regelungen über die Einbeziehung der Präventivkräfte (ArbeitsmedizinerInnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und anderer SpezialistInnen).
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