Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) und Arbeitsstättenverordnung (AStV)
Basierend auf einer EU-Richtlinie über Mindestvorschriften bezüglich des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten legt die BS-V eine Reihe von Rahmenbedingungen fest. Eine gut verständliche Zusammenfassung der Vorschriften der BS-V und AStV findet sich auf 20 Seiten im AUVA-Merkblatt M 026.