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Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) und Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Basierend auf einer EU-Richtlinie über Mindestvorschriften bezüglich des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten legt die BS-V eine Reihe von Rahmenbedingungen fest. Eine gut verständliche Zusammenfassung der Vorschriften der BS-V und AStV findet sich auf 20 Seiten im AUVA-Merkblatt M 026.

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