Entgeltfortzahlung wegen Krankheit oder Unfall
Seit 2005 vergütet die AUVA Unternehmen mit weniger als 51 Beschäftigten bis zu sechs Wochen einen Teil der Kosten für die Entgeltfortzahlung, wenn jemand durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig geworden ist. (www.auva.at)