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Evaluierung

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (www.eval.at) verlangt von allen Betrieben, die Sicherheitsrisiken und Belastungen für die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu setzen, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen aus gesundheitlicher Sicht führen. Für diese Vorgangsweise hat sich in Österreich der Begriff "Evaluierung" eingebürgert.

Dem Betrieb ist freigestellt, welcher Methode er sich bei der Evaluierung bedient. Grundsätzlich folgt die Evaluierung den allgemeinen Prinzipien eines systematischen Managements – Erheben und Beschreiben des IST-Zustands, Maßnahmen festlegen (durch Vergleich des Ist-Zustands mit Vorschriften, mit dem Stand des Wissens und der Technik, mit eigenen Vorstellungen im Betrieb über den letztlich wünschenswerten Zustand), Maßnahmen umsetzen, Ergebnisse kontrollieren.

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