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Gesundheitsförderung und / statt / gegen ArbeitnehmerInnenschutz

Häufig trifft man auf Versuche, BGF und ArbeitnehmerInnenschutz in einen Gegensatz zu stellen. Für die betriebliche Gesundheitsarbeit insgesamt ist dieser Scheingegensatz nicht hilfreich.

Die Grundüberlegungen für das Konzept der BGF stammen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Bereits in den 1980er Jahren hat sie gezielt Strategien entwickelt, um Gesundheit in den verschiedenen Lebensbereichen zu fördern. Menschen sollten dort angesprochen werden, wo sie sowieso zusammenkommen: in der Schule, in der Gemeinde, im Betrieb. Die dort jeweils existierenden Strukturen, Abläufe, Netzwerke und Erfahrungen sollen gezielt genutzt werden, um für die beteiligten Menschen gesündere Arbeits- und Lebensmöglichkeiten zu entwickeln. Die Stärken eines solchen Herangehens zeigen sich (auch) in kleinen Unternehmen.

Wesentliche StakeholderInnen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sind: Die MitarbeiterInnen (als unmittelbar Betroffene), die Unternehmensleitung, Betriebsräte/BetriebsrätInnen (sofern solche gewählt worden sind), schließlich die Präventivdienste.

In der Ottawa-Charta hat die WHO 1986 ein sehr brauchbares Bündel von Strategien beschrieben, das Gesundheitsförderung (Health Promotion) vor allem als Entwicklung einer gesunden Organisation definiert:

ArbeitnehmerInnenschutz hat eine weit längere Geschichte: Seit mehr als 100 Jahren schreiben gesetzgebende Körperschaften in den industrialisierten Ländern den Unternehmen vor, wie sie mit Gesundheit und Sicherheit im Betrieb umgehen sollen. Gleichzeitig richten sie Behörden ein, die die Einhaltung dieser Vorschriften überwachen (Arbeitsinspektorate) und entwickeln Rechts- und Versicherungssysteme, mit denen im Schadensfall Entschädigungen erlangt werden können. Die Rahmenvorschriften für Österreich gelten für ALLE Unternehmen, man findet sie im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (kostenlos erhältlich als Merkblatt M 030 der AUVA).

Das BGF Methodenset, basierend vor allem auf stärkerer und systematischer Beteiligung der MitarbeiterInnen (im Weg der Erhebung des IST-Zustands, der Veröffentlichung eines Gesundheitsberichts und vor allem über die Gesundheitszirkel) bietet die Chance, den traditionell stark expertInnenorientierten ArbeitnehmerInnenschutz um die Ideen der MitarbeiterInnen zu erweitern und gleichzeitig bei vielen Maßnahmen dadurch auch die Umsetzbarkeit zu erhöhen. Darüber hinaus bieten vor allem die Gesundheitszirkel eine Chance, den sowieso gesetzlich vorgeschriebenen ArbeitnehmerInnenschutz wirksamer zu gestalten:

Dass darüber hinaus in BGF-Projekten häufig auch Maßnahmen entwickelt werden, die das persönliche Wohlbefinden der MitarbeiterInnen positiv verändern helfen, geht über den stärker reglementierenden und auf Abwehr von Gefahren zielenden Arbeitsschutz hinaus. Dies ist allerdings durchaus im Sinn eines Gesundheitsverständnisses, nach dem gesunde Menschen unter gesunden Rahmenbedingungen produktiv tätig sein sollen.

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