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Präventivkräfte

ArbeitsmedizinerInnen:

haben die Aufgabe, die ArbeitgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die BetriebsrätInnen zu beraten. Diese Beratung bezieht sich auf den Schutz und die Förderung der Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit sowie auf menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Sie verfügen über eine spezielle arbeitsmedizinische Ausbildung. Informationen über die Gesundheit von MitarbeiterInnen, die ihnen zugänglich werden, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Zeit, die sie dem Unternehmen zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Anzahl der MitarbeiterInnen, nach der Art der Arbeitsplätze (Büro/büroähnlich oder andere) und nach der Aufgabenverteilung zwischen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik im jeweiligen Unternehmen.

Die Kosten der arbeitsmedizinischen Betreuung trägt das Unternehmen, bei Betrieben bzw. Arbeitsstätten mit weniger als 51 Beschäftigten kann die kostenlose Betreuung durch AUVAsicherin Anspruch genommen werden.

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Sicherheitsfachkräfte (SFK, Fachkräfte für Arbeitssicherheit):

haben die Aufgabe, die ArbeitgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitstvertrauenspersonen und die BetriebsrätInnen zu beraten. Diese Beratung bezieht sich auf die Sicherheit und die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie  auf menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Sie verfügen über eine spezielle sicherheitstechnische Ausbildung. Die Zeit, die sie dem Unternehmen zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Anzahl der MitarbeiterInnen, nach der Art der Arbeitsplätze (Büro/büroähnlich oder andere) und nach der Aufgabenverteilung zwischen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik im jeweiligen Unternehmen.

Die Kosten der arbeitsmedizinischen Betreuung trägt das Unternehmen, bei Betrieben bzw. Arbeitsstätten mit weniger als 51 Beschäftigten kann die kostenlose Betreuung durch  AUVAsicher in Anspruch genommen werden.

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Weitere ExpertInnen:

Bei Bedarf kann das Unternehmen weitere ExpertInnen als BeraterInnen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit hinzuziehen, z.B. ArbeitspsychologInnen, ChemikerInnen, etc..

Vorschriften betreffend die Präventivkräfte bzw. Präventivdienste:

Bestellung, Aufgaben, Arbeitsausmaß, Abberufung usw. für die verschiedenen FunktionsträgerInnen sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz samt ausführlichen Erläuterungen findet man im kostenlosen Merkblatt M 030 der AUVA. Rechtliche Grundlagen betreffend die BetriebsrätInnen finden sich vor allem einmal in der Arbeitsverfassung, Beratung dazu erhalten MitarbeiterInnen unabhängig von der Größe des Unternehmens bei den Kammern für Arbeiter und Angestellte (www.arbeiterkammer.at) sowie bei den Gewerkschaften des ÖGB (www.oegb.at).

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