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Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs)

Sicherheitsvertrauenspersonen sind MitarbeiterInnen des Unternehmens, die in ihrem jeweiligen Umfeld (Abteilung, Standort) in Fragen von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ihre KollegInnen informieren und den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin beraten. Sie sollen auf das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Einrichtungen achten. Der Betrieb soll dadurch frühzeitig auf Mängel aufmerksam werden, damit sie rechtzeitig behoben werden können. SVPs sind dann besonders wirksam, wenn sie mit den ArbeitsmedizinerInnen und den Sicherheitsfachkräften eng zusammenarbeiten.

Bestellt werden Sicherheitsvertrauenspersonen vom Arbeitsgeber/von der Arbeitgeberin. Ihre Zahl hängt von der Größe des Unternehmens und gegebenenfalls seiner Aufteilung auf verschiedene Betriebsstätten ab. Die bestellten Personen müssen mit dieser Bestellung einverstanden sein. Bei der erstmaligen Bestellung zur SVP ist auf Kosten des Unternehmens eine dreitägige SVP-Schulung zu absolvieren. Der Betriebsrat/die Betriebsrätin oder ein Drittel der MitarbeiterInnen eines Unternehmens können, wenn sie gegen bestimmte Personen Einwände haben, die Bestellung verhindern. Auch wenn Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden, kann diesen vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin nicht die Verantwortlichkeit für die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften übertragen werden.

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